Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Käuferinnen und Käufer von Photovoltaikanlagen in Deutschland von einer attraktiven steuerlichen Neuerung: Für viele Solaranlagen sowie passende Stromspeicher fällt keine Mehrwertsteuer mehr an. Dank des neuen Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zahlst du beim Kauf einfach 0 % Umsatzsteuer – und das ganz ohne bürokratischen Aufwand.
Was bedeutet das für dich?
Du erhältst deine Solaranlage zum Nettopreis, ohne Mehrwertsteueraufschlag. Dadurch wird die Investition in erneuerbare Energie nicht nur umweltfreundlich, sondern auch spürbar günstiger. Das Beste: Du musst dich nicht mehr beim Finanzamt als Unternehmer registrieren oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben – der Kauf läuft ganz unkompliziert.
Wann gilt der Nullsteuersatz?
Der Steuervorteil greift, wenn:
- deine Anlage auf einem Wohngebäude oder in dessen Nähe installiert wird,
- die Bruttonennleistung laut Marktstammdatenregister maximal 30 kWp beträgt,
- du als Betreiber die Anlage für den Eigenverbrauch nutzt,
- und gegebenenfalls auch der Stromspeicher zur Anlage gehört.
Ein Schritt in die Zukunft
Mit dieser Regelung setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für die Energiewende. Solarstrom vom eigenen Dach war noch nie so attraktiv wie jetzt. Nutze die Gelegenheit – werde unabhängiger vom Strommarkt, senke deine Energiekosten und leiste aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz.